Für den Verkauf einer Eigentumswohnung benötigen Sie immer eine Teilungserklärung. Um diese zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Ein Überblick.
Knapp 50 Prozent beträgt die Quote von Wohneigentum in Deutschland. Wollen Sie Eigentumswohnungen verkaufen, sind einige Regeln zu beachten. Ohne eine Teilungserklärung ist es zum Beispiel nicht möglich, ein Mehrfamilienhaus oder ein Reihenhaus-Ensemble in mehrere Einheiten aufzuteilen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Eine Teilungserklärung teilt Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser in einzelne, selbstständig verkehrsfähige (und damit verkäufliche) Einheiten aus. Das nennt sich auch Sondereigentum. Sie umfasst außerdem Regelungen für das Gemeinschaftsverhältnis der Eigentümer.
Ein Bestandteil vieler Teilungserklärungen sind Gebrauchsregeln. Hierüber definiert sich, wie Miteigentümer beispielsweise das Gemeinschaftseigentum nutzen. Darüber hinaus hält diese auch Sonderrechte fest – wie die Nutzung von Stellplätzen.
Viele Dokumente müssen bei Behörden beantragt werden. Nicht so die Teilungserklärung. Zwar gehört diese zum Grundbuchamt (Abteilung Bestandsverzeichnis). Deren Erstellung fällt allerdings Ihnen als Eigentümer zu, wenn Sie eine Immobilie aufteilen wollen. Beim Bau von Mehrfamilienhäusern übernimmt der Architekt oder Bauträger häufig die Aufstellung.
Der Eintrag einer Teilungserklärung ins Grundbuch erfordert mehrere Schritte. Angenommen, Sie besitzen ein altes Mehrgenerationenhaus. Sie planen, eine Wohnung davon zu nutzen und zwei zu vermieten. In diesem Fall müssen Sie wie folgt vorgehen:
Hinsichtlich der Kosten ist insgesamt mit 1.000 Euro bis 2.000 Euro zu rechnen. Neben dem Grundbuchamt stellen der Notar sowie der Architekt oder Bauingenieur eine Rechnung.