Die Tiefkühlpizza schmeckt nicht? In der Müslipackung tummeln sich Lebensmittelmotten? Wann Sie Ihr Geld für die Produkte zurückbekommen.
Nicht alle Lebensmittel können umgetauscht werden, insbesondere wenn sie dem Käufer lediglich nicht schmecken. Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen. Wann es sich lohnt, die gekaufte Ware beim Händler zu reklamieren – und wann eher nicht.
Wenn Sie direkt nach dem Bezahlen und noch an der Kasse bemerken, dass ein Produkt bereits schimmelt oder sich im Müsli oder in der transparenten Tüte Schädlinge wie Maden, Käfer oder Lebensmittelmotten tummeln, können Sie es in den meisten Fällen gegen ein neues der gleichen Sorte austauschen. Stellen Sie jedoch erst im Auto fest, dass die Produkte verdorben sind, ist ein Umtausch oft nicht mehr möglich. Hier können Sie nur auf die Kulanz des Händlers hoffen.
Aber Achtung, es gibt auch Ausnahmen: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt: „Riecht der Fisch unangenehm ‚fischig‘, oder schmeckt die Milch nach Chemie“, dann können Sie die Lebensmittel auch noch umtauschen, wenn Sie die Probleme erst zu Hause bemerken. Wichtig ist, dass Sie den Kassenbon noch haben und diesen dem Händler bei Ihrer Reklamation vorlegen.
Nein. Wenn Ihnen die Produkte nicht schmecken, können Sie die angebrochene Packung nicht zurückbringen.
Haben Sie mehrere Packungen desselben Produkts gekauft, können Sie unter Umständen die noch verschlossenen im Laden umtauschen. Das ist aber nur möglich, wenn es sich um unverderbliche Ware wie Reis, Nudeln oder Konserven handelt. Die Verpackungen müssen dabei in einem einwandfreien Zustand sein. Zudem muss die Hygiene gewahrt worden sein. Das heißt: Die Verpackung muss verschlossen und unbeschädigt sein.
Werden Tiefkühlprodukte – bei Bofrost, Eismann oder einem ähnlichen Anbieter – bestellt und geliefert, handelt es sich auch um schnell verderbliche Ware. Sie kann daher nicht zurückgegeben werden. Grund: Es ist nicht auszuschließen, dass die Kühlkette unterbrochen wurde.
Wer beim Lieferdienst bestellt, kann die Speisen ebenfalls nicht zurückgeben oder die Bestellung nach dem Telefonat widerrufen, erklärt der Verbraucherservice Bayern im KDFB e.V. Schließlich wurden die Speisen ausschließlich für den Kunden zubereitet. Es ist also ein individueller Auftrag.