Das Innenministerium hatte zuletzt das rechtsextreme Magazin verboten. Jetzt wurde das Verbot vorläufig aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin am 5. Juni verboten. Begründet wurde das Verbot damit, dass sich „Compact“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland richte und eine verfassungsfeindliche Grundhaltung aufweise.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete das Magazin damals als „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Es hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“. Gegen das Verbot reichte die Compact-Magazin GmbH beim Bundesverwaltungsgericht sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag ein, über den nun entschieden wurde.
Das Gericht entschied, dass alles dafür spreche, dass die Verbotsverfügung des Innenministeriums „formell rechtmäßig“ sei. Es könne allerdings aktuell noch nicht abschließend beurteilt werden, ob sich das Magazin als Ganzes tatsächlich gegen die deutsche Verfassung richte.