Seit Jahren streiten sich lärmgeplagte Anwohner vor Gericht um die Betriebszeiten des Flughafens zwischen Unna und Dortmund. Jetzt gibt es erneut eine Verhandlung.
Der Flughafen Dortmund ist erneut Thema vor dem Nordrhein-Westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG). Die obersten Verwaltungsrichter des Landes beschäftigen sich ab dem 23. August mit einer Klage von Anwohnern gegen die erneute Ausweitung der Betriebszeiten in die Nachtstunden. Die Bezirksregierung Münster hatte diese Ausweitung zuvor genehmigt. Anwohner des Airports mahnen fehlenden Lärmschutz an, wie das Gericht jetzt mitteilt.
Eine Genehmigung zur Ausweitung der Betriebszeiten erfolgte bereits im Jahr 2014. Seitdem streiten sich Anwohner und die angrenzende Stadt Unna immer wieder vor Gericht. Zuletzt hatte das OVG die Genehmigung der Aufsichtsbehörde am 26. Januar 2022 für rechtswidrig erklärt. Aber: Die obersten NRW-Verwaltungsrichter hoben die Genehmigung nicht auf.
Stattdessen sollten die Mängel in einem weiteren Verfahren behoben werden. Eine Revision ließ das OVG 2022 nicht zu. Dagegen legte der Flughafen Beschwerde ein, war mit diesem Schritt aber nicht erfolgreich.
Nach Angaben einer OVG-Sprecherin zählt die Stadt Unna nun nicht mehr zu den Klägern. Zudem seien am 23. August von ursprünglich fünf klagenden Anwohnern nur noch drei übrig.
Laut Angaben der Nachrichtenagentur dpa geht es um die 2. Änderungsgenehmigung vom 9. Juni 2023 durch die Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde. Damit darf der Flughafen unter bestimmten Bedingungen die Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden ausweiten. Die Stunde nach 22 Uhr ermöglicht laut Argumentation des Flughafens den Airlines die Anbindung an die großen Drehkreuze sowie eine bessere Umlaufplanung und Nutzung der Maschinen auf den europäischen Strecken.
Der Flughafen hat derzeit genehmigte Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr. In Ausnahmefällen sind dabei aber im Schnitt vier Landungen pro Tag bis 23 Uhr möglich. Bei unverschuldeten Verspätungen reicht die Ausnahmegenehmigung sogar bis 23.30 Uhr. Bei Starts sieht die Genehmigung Zeiten bis 22.30 Uhr vor.
Wird die Zahl der genehmigten Starts und Landungen nach 22 Uhr übertroffen, muss die Flugaufsicht der Bezirksregierung Münster zustimmen. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Flugzeuge mit einer lärmarmen Bauweise.