Cannabis soll legal werden und eine neue Pfandpflicht kommt. 2024 treten zahlreiche Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo gibt es Einschnitte?
Im neuen Jahr steigen der Mindestlohn und das Bürgergeld. Restaurantbesuche könnten allerdings teurer werden, und das Heizungsgesetz tritt in Kraft. Ein Überblick, was auf Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 zukommt:
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
Höhere Minijob-Grenze
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.
Bürgergeld steigt deutlich
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Einkommenssteuer
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
Kürzungen beim Elterngeld
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze bei 150.000 Euro liegen. Das soll nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.
Kinderzuschlag steigt
Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt zum 1. Januar von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Mehr Geld für Pflegekräfte
Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.
Azubilohn
Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Heizungen bei Neubauten
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
CO2-Preis
Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.
Energiepreisbremsen
Die Strom- und Gaspreisbremsen fallen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.
Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme
Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. März an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.
Deutschlandticket
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Studententicket
Studenten kommen voraussichtlich ab dem Sommersemester 2024 in den Genuss eines vergünstigten Deutschlandtickets: Sie können dann für 29,40 Euro im Monat den Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen.
Pflegegeld steigt
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
Pflegekasse erhöht Zuschläge
Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.