Bei Reisen mit dem Fernbus kann es immer wieder zu unerwarteten Hindernissen, Verspätungen oder Pannen kommen. Welche Rechte haben Fahrgäste im Ernstfall?
Viele Menschen unternehmen ihre Reise innerhalb Deutschlands oder ins Ausland mit dem Fernbus. 2023 fuhren insgesamt 10,4 Millionen Fahrgäste in Deutschland mit Fernbussen wie Flixbus oder BlaBlaCar Bus.
Doch dabei kann, wie bei jeder Reise, etwas schiefgehen. Was passiert, wenn einem der Bus vor der Nase wegfährt? Und welche Rechte haben Fahrgäste, wenn der Bus zu spät kommt und sie deshalb den Anschluss verpassen?
Grundsätzlich gilt: Verpassen Sie den Bus aufgrund von Eigenverschulden, können Sie wenig tun. Deshalb sollten Sie es gar nicht erst dazu kommen lassen. Bei Inlandsfahrten wird empfohlen, circa 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Haltestelle zu sein. Bei internationalen Fahrten rät BlaBlaCar Bus den Fahrgästen sogar, eine Stunde vor Abfahrt vor Ort zu sein, denn das internationale Einstiegsverfahren ende 30 Minuten vor der auf dem Ticket angegebenen Abfahrtszeit.
Sollten Sie doch einmal zu spät sein, haben Sie die Möglichkeit, das Ticket kurzfristig zu stornieren. Bei BlaBlaCar Bus ist das bis zu 30 Minuten vor Fahrtbeginn möglich, bei Flixbus sogar noch 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit. Meist erhalten Sie dann allerdings einen Gutschein und bekommen den Betrag nicht rückerstattet.
Wenn sich die Abfahrt beispielsweise aufgrund einer Panne verzögert und Sie dadurch Ihren Anschlussbus verpassen, greifen die EU-Fahrgastrechte. Diese gelten, wenn Abfahrtsort und Ziel innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegen und die Strecke mindestens 250 Kilometer beträgt. Wichtig: Bei Busreisen zählt immer die verspätete Abfahrt. Verpassen Sie den Anschluss wegen eines Staus, gibt es keine Rückerstattung.
Verspätet sich der Bus um mindestens 90 Minuten, ist das Busunternehmen verpflichtet, den Fahrgästen kostenlose Snacks und Getränke anzubieten. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum passiert das allerdings nur in den seltensten Fällen. Sollten Sie sich Knabbereien oder Getränke an einem Kiosk kaufen, können Sie die Quittung beim Busunternehmen einreichen.
Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden haben Sie zwei Möglichkeiten:
Auch bei einer Panne oder einem Unfall haben Fahrgäste Anspruch auf Ersatzbeförderung. Dabei muss der Transport mindestens vom Unfallort zu einem Ort erfolgen, von dem aus die Reise fortgesetzt werden kann, etwa einem Bahnhof. Bei Nachtfahrten besteht zusätzlich Anspruch auf angemessene Verpflegung und Unterkunft. Das Busunternehmen muss in diesem Fall bis zu 80 Euro pro Person erstatten.