Motorradfahren ohne Führerschein: Die B196-Regelung macht’s möglich. Denn die Klasse B genügt. Aber es gibt einige Hürden. Alles Wichtige auf einen Blick.
Mit dem Autoführerschein auch Motorrad fahren? Das klingt verlockend, ist aber nicht ohne weiteres möglich. Um mit der Klasse B – also dem Autoführerschein – auch Motorräder oder Roller bis 125 Kubikzentimeter und 11 kW/15 PS fahren zu dürfen, sind einige Hürden zu überwinden. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen. Diese so genannte B196-Regelung erfordert zwar keine Prüfung durch die Prüforganisation Dekra, aber es bleibt eine Hürde: Sie müssen noch einmal in die Fahrschule.
In der Fahrschule absolvieren Sie vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Am Ende der Ausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Bewahren Sie diese Bescheinigung gut auf, sie ist sehr wichtig. Denn damit können Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 beantragen. Aber Achtung: Zwischen dem Ende des Trainings und der Eintragung in den Führerschein darf nicht mehr als ein Jahr liegen.
Je nach Region muss man laut Dekra mit 500 bis 1.000 Euro für die Ausbildung rechnen. Hinzu kommen etwa 50 Euro Führerscheingebühr.
Sobald Sie Ihren neuen Führerschein in der Tasche haben, können Sie mit Ihrem 125er Motorrad oder Roller losdüsen. Aber nur innerhalb Deutschlands. Die Regelung ist leider auf Deutschland beschränkt und gilt nicht im Ausland.
Das könnte sich aber ändern: Die EU arbeitet an einer Führerscheinrichtlinie, die einige Neuerungen mit sich bringt. Eine davon könnte sein, dass deutsche Führerscheininhaber mit dem Zusatz B196 künftig auch in anderen EU-Ländern legal Leichtkrafträder fahren dürfen.