Berlin Für viele Verbraucher ist es ein wahrer Tarifdschungel: die Kosten rund um das Girokonto. Wo liegen die Gebühren für den Dispokredit, für Überweisungen, Bargeldabhebungen, Kontoauszüge und Fremdwährungen bei der eigenen Financial institution – vor allem aber im Vergleich zu anderen Instituten? Wo kriege ich manche Dienstleistungen günstiger, wann ergibt ein Wechsel Sinn?
Die Dauerniedrigzinsen haben viele Banken zum Anlass genommen, an der Gebührenschraube zu drehen. Die neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will nun dafür sorgen, dass es mehr Transparenz gibt – und sich dabei nicht mehr nur auf personal Vergleichsportale verlassen: „Wir werden bei der Finanzaufsicht Bafin eine Vergleichswebsite für Kontoentgelte einrichten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Wann die Vergleichswebsite zur Verfügung steht, ist aber noch nicht absehbar. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Warum sieht die Regierung gerade jetzt Handlungsbedarf?
Sie zieht damit Konsequenzen aus dem gescheiterten Versuch von Check24, einen Entgeltvergleich aufzustellen. Zwar erfüllte das Portal alle Voraussetzungen, um den Vergleich darstellen zu können, und unterzog sich einer langwierigen Zertifizierung durch den Tüv Saarland, die die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode vorschrieb. Doch nach einer Klage der Verbraucherschützer stellte Check24 den Betrieb der zertifizierten Vergleichswebsite ein. Das Landgericht München schlug sich auf die Seite der Verbraucherschützer und kam zum Schluss, dass das Vergleichsportal nicht genügend Banken und Kontomodelle erfasst.
Wie reagiert die Branche auf die Pläne der Ampel?
Während Verbraucherschützer jubeln, hat der Chef der Vergleichsplattform Verivox, Daniel Puschmann, erwartungsgemäß kein Verständnis für den Vorstoß. „Ich verstehe nicht, warum sich der Staat um diese Aufgabe kümmern soll“, sagte er dem Handelsblatt. „Wir müssen hier doch kein Monopol aufbrechen.“ Es gebe funktionierende privatwirtschaftliche Angebote. Wenn nun die Bafin diese Aufgabe besser erfüllen sollte, stimme etwas mit den Rahmenbedingungen nicht. Das Urteil aus München sei ein Rückschritt für den digitalen Verbraucherschutz.
Prime-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Was passiert bis zum Begin der Vergleichswebsite der Bafin?
Als Übergangslösung hat sich die Stiftung Warentest bereit erklärt, ihren bereits vorhandenen Girokontenvergleich Verbrauchern kostenlos anzubieten – bis die Bafin die Regie übernimmt. Aus Sicht von Verivox-Chef Puschmann ist das eine schlechte Lösung, weil die Marktabdeckung von Stiftung Warentest geringer sei als die von Check24.
Was sollten Verbraucher bei Vergleichsportalen generell beachten?
Der Präsident des Bundeskartellamts sieht Vergleichsportale als ein wichtiges Werkzeug für Verbraucher an. Doch es sei Vorsicht geboten, da die präsentierten Ranglisten nicht immer nach objektiven Kriterien zustande kommen.
Non-public Vergleichsplattformen leben von Provisionen, die sie von den Anbietern erhalten. „Das ist so, aber wir ranken nicht nach Provisionshöhe“, räumt der Verivox-Chef ein. „Bei uns gibt es hervorgehobene Plätze, für die Unternehmen bezahlen und die klar als Anzeige gekennzeichnet sind.“ Aber auf das Rating, additionally die Auflistung der jeweils günstigsten Anbieter, hätten diese Zahlungen keinen Einfluss. Die Provisionen würden auch dazu beitragen, dass der Service für die Verbraucher kostenlos sei, betont Puschmann.
Wenn Verbraucher Finanzdienstleistungen vergleichen, sollten sie sich nicht auf ein Portal beschränken. Neben Stiftung Warentest, Check24 oder Verivox bieten beispielsweise auch Portale wie Smava, biallo.de oder FMH Finanzberatung Orientierung.
Abgesehen von den Provisionen sind personal Vergleichsportale noch in einem anderen Punkt angreifbar: Verbraucherschützer monierten zuletzt, dass bei einem Versicherungsvergleich nur eine eingeschränkte Marktauswahl zur Verfügung stand, ohne dass der Verbraucher explizit darauf hingewiesen wurde. Ein Vergleich kann Kritikern zufolge nicht clear sein, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, wie viel Prozent des Marktes durch die entsprechenden Anbieter abgedeckt werden.
Wie läuft es in anderen Staaten?
In einer Richtlinie schreibt die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten vor, sicherzustellen, dass Verbraucher entgeltfreien Zugang zu mindestens einer Web site haben, die einen Vergleich von Konditionen bei Finanzdienstleistungen ermöglicht. Bis Herbst 2018 ließ die EU den Mitgliedstaaten Zeit. Drei Jahre später existiert in Deutschland diese Web site immer noch nicht. Damit gehört die Bundesrepublik zu den Schlusslichtern in der EU.
Mehr: Erstattung unrechtmäßig erhöhter Bankgebühren: Ombudsstellen lassen Authorized Tech auflaufen