Die Pflege von Angehörigen wird als Pflegezeit bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Eine Berechnung zeigt, was das in Euro bedeutet.
Wer seine Mutter, Oma oder seinen Nachbarn zu Hause pflegt, erhält für diese Tätigkeit Rentenpunkte. Denn die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen überweist für Sie dann Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Kümmern Sie sich um mehrere Personen, werden auch mehrere Beiträge fällig.
Wie sehr sich Ihr Einsatz für Ihre spätere Rente auszahlt, hängt davon ab, welchen Pflegegrad die Person hat, die Sie versorgen, und in welchem Umfang Sie Unterstützung von professionellen Pflegediensten haben.
Die Pflegeversicherungen legen dafür ein fiktives Gehalt zugrunde, auf das sie dann den Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent zahlen. Je nach Pflegeaufwand schwankt das fiktive Gehalt zwischen 668 Euro und 3.535 Euro im Westen und zwischen 655 Euro und 3.465 Euro im Osten (Stand: Juli 2024).
Doch was bedeutet das nun konkret für Ihre Rente? Unsere Berechnung zeigt, wie sich ein Jahr Pflegetätigkeit für einen Durchschnittsverdiener in den verschiedenen Konstellationen auswirkt.
Um sich Pflegezeiten für die Rente anerkennen lassen zu können, müssen Ihre Angehörigen mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Bei Menschen mit Pflegegrad 1 wird davon ausgegangen, dass sie noch in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen. Der Pflegeaufwand hält sich also in Grenzen.
Außerdem müssen Sie Ihren Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung pflegen – und das regelmäßig an mindestens zwei Tagen. Sie dürfen zudem nicht Vollzeit arbeiten. In der Regel sind maximal 30 Stunden wöchentlich erlaubt. Es ist aber möglich, diese Grenze kurzfristig zu überschreiten.