Eine Meldeadresse ist auch ohne eine eigene Wohnung möglich. Sie ist in Deutschland meistens verpflichtend. Wir verraten, worauf Sie achten müssen.
In Deutschland sind Sie verpflichtet, sich nach Bezug einer neuen Wohnung innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Haben Sie keine Wohnung, fehlt Ihnen die Meldeadresse. Personen ohne festes Obdach sind von der Meldepflicht ausgenommen. Was Sie sonst noch im Blick haben sollten, erfahren Sie hier.
Um Post zu empfangen, liegt der Gedanke nahe, sich unter der Adresse von Freunden und Verwandten anzumelden. Das ist aber nur erlaubt, wenn Sie sich mindestens 183 Tage im Jahr an dieser Adresse aufhalten. Nach dem Bundesmeldegesetz dürfen Sie nur dann unter einer bestimmten Adresse gemeldet sein, wenn es sich dabei um Ihren tatsächlichen Wohnsitz handelt.
Über karitative Einrichtungen besteht die Möglichkeit, eine Meldeadresse zu registrieren. Alternativ haben Personen ohne Obdach die Möglichkeit, Post an das Jobcenter oder andere offizielle Behörden schicken zu lassen. Im Melderegister werden Personen ohne Obdach als „ofW“ (ohne festen Wohnsitz) geführt. Die Anmeldung bei einer karitativen Einrichtung bezieht sich nur auf eine postalische Anschrift zum Empfang von Post.
Aus gewerblichen Gründen ist es möglich, eine Domiziladresse zu registrieren. Dieses Angebot richtet sich an Personen, die als digitale Nomaden leben, aber eine ladefähige Anschrift benötigen. Wichtig ist, dass die Adresse tatsächlich existiert und der Inhaber Post empfangen kann.
Meldeadresse und Wohnadresse müssen nicht identisch sein. Bei den meisten Personen ist die eigene Wohnung gleich der Meldeadresse. Es gibt aber auch Fälle, in denen Sie an einem anderen Ort gemeldet sind, der nicht Ihr Wohnort ist.
Beispiel: Sie haben eine Wohnung angemietet, an der Sie gemeldet sind. Im Alltag halten Sie sich über 183 Tage pro Jahr in der Wohnung Ihrer Schwester auf. Offiziell müssen Sie sich nun dort melden, da Sie sich an dieser Stelle überwiegend aufhalten.