Betrugs-Ticker
Vorsicht vor dieser vermeintlichen E-Mail der AOK
Aktualisiert am 17.07.2024 – 12:15 UhrLesedauer: 6 Min.
Betrüger denken sich immer wieder neue Maschen aus, um Menschen um ihr Geld zu bringen. Wir zeigen Ihnen, wie gegenwärtig abgezockt wird.
Es ist eine regelrechte Abzockwelle, die derzeit über Konsumenten hereinbricht. Betrüger versuchen vor allem über digitale Kanäle, Zugang zu sensiblen Daten, Kreditkarten und Konten zu erhalten. Mit welcher Masche sie zurzeit unterwegs sind, lesen Sie immer aktuell hier.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails, die sich als AOK-Nachrichten tarnen und derzeit vermehrt im Umlauf sind. Demnach versuchen Kriminelle mit dieser Masche, an sensible persönliche Daten zu gelangen. In der Mail wird behauptet, Kunden müssten dringend eine neue Gesundheitskarte beantragen, da die alte nicht mehr gültig sei und die Kasse keine Kosten mehr übernehmen würde.
Diese Behauptungen sind gelogen, so die Verbraucherzentrale. Wer auf den Button „Senden Sie meine Anfrage“ klickt, landet auf einer gefälschten Webseite und liefert den Kriminellen seine Daten, die diese dann für weiteren Missbrauch wie Identitätsdiebstahl nutzen. Verschieben Sie solche E-Mails daher am besten sofort in den Spam-Ordner und öffnen Sie keinesfalls die Anhänge.
Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie Ihre Krankenkasse direkt kontaktieren – aber Vorsicht bei der Suche nach Kontaktdaten. Nutzen Sie dazu immer die Nummer auf Ihrer Gesundheitskarte oder geben Sie die offizielle Webadresse direkt im Browser ein. Wer bereits auf den Trick hereingefallen ist, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten und ebenfalls die Krankenkasse informieren.
Die Sparkasse warnt derzeit auf ihrer Webseite vor einer Betrugsmasche. Konkret geht es um Briefe, die im Namen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands verschickt werden. Darin werden Kundinnen und Kunden aufgefordert, persönliche Daten zu aktualisieren. Wie es auf in der Mitteilung der Sparkasse heißt, werde versucht, vermeintliche Opfer über einen QR-Code auf eine Webseite zu locken.
Scannt man den QR-Code ein, gelangt man auf einer Internetseite, auf der unter anderem die Online-Banking-Zugangsdaten, die Nummer der Sparkassen-Card/Kreditkarte und weitere persönliche Daten erfragt werden. Die Sparkasse warnt eindringlich davor, private Daten dort einzugeben. Hat man das aber bereits getan, sollte man sich unverzüglich an die Bank wenden und die Sperrung des Online-Banking-Zugangs sowie der Sparkassen-Card und Kreditkarte erwirken.
Im Supermarkt an der Kasse finden sich oft Verkaufsständer mit verschiedenen Gutscheinkarten von Amazon, Spotify & Co. Beim Kauf der kleinen Karten sollten Kunden nun aufmerksam sein. Eine neue Betrugsmasche sorgt dafür, dass das eingezahlte Geld nicht auf dem Gutschein, sondern direkt auf dem Konto der Betrüger landet, warnt die Polizei Erfurt.
Die Täter überkleben dabei die Barcodes auf den Karten mit einer manipulierten Version und hängen die Gutscheine dann zurück auf die Verkaufsständer. Wenn Kunden an der Kasse Geld darauf einzahlen, geht dieses nicht auf dem Gutschein ein, sondern auf dem Konto der Täter. Kunden bemerken den Betrug erst, wenn sie feststellen, dass der Gutschein nicht einlösbar ist.
Wer in die Falle getappt ist, sollte „schnell handeln und Anzeige bei der Polizei erstatten und auch den Anbieter in Kenntnis setzen, dass es zum Betrug kam“, sagte die Polizei Erfurt dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).
Kriegen Kunden ihr Geld zurück? Die Rechtslage ist laut Ralf Reichertz, Referatsleiter für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen, unklar. Der Verbraucherschützer sieht aber den Supermarktbetreiber in der Pflicht. Er müsse dem Kunden den Betrag korrekt auszahlen, sagte er dem MDR. Außerdem rät er, die Barcodes an der Kasse vorher genau überprüfen zu lassen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor einer neuen Form des Enkeltricks. „Durch Künstliche Intelligenz wird es bald möglich sein, die echten Enkelstimmen perfekt zu imitieren“, sagte BSI-Präsidentin Claudia Plattner dem „stern“. Der oder die Angerufene könne dann keinen Unterschied mehr erkennen.
Plattner rät Verbrauchern, ihre Großeltern über diese Art solcher Täuschungsversuche zu informieren. „Am besten diese Situation mal mit Oma und Opa üben und ein Codewort vereinbaren, was man im Zweifel sagen würde – zum Beispiel den Namen des ersten Haustiers“, so die Expertin.