Ein Besuch beim Zahnarzt kann wehtun – erst beim Bohren, dann im Geldbeutel. Versicherungen schützen vor bösen Überraschungen.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen will, hat die Auswahl zwischen Dutzenden guten und sehr guten Tarifen. Das hat die Stiftung Warentest bei einer Untersuchung von 287 Tarifen herausgefunden. Der Knackpunkt sei jedoch die Frage, welche Versicherung man möchte und sich leisten könne. Verbraucher sollten ihre Policen möglichst frühzeitig abschließen: solange die Zähne noch gesund sind.
Mit einer privaten Zusatzversicherung können sich Patienten auch teure Implantate, Kronen oder Brücken leisten. Die Tester von „Finanztest“ kamen zu dem Ergebnis, dass teuer nicht immer auch besser ist.
Von den 287 getesteten Tarifen bekamen fast zwei Drittel die Warentest-Noten „gut“ oder „sehr gut“. Die Bestnote 0,5 gab es für satte 35 Tarife von folgenden Versicherern:
Eine 43-jährige Modellkundin zahlt für gute oder sehr gute Tarife aus der Kundentyp-Gruppe „Kassenstandard genügt“ durchschnittlich 9 bis 12 Euro pro Monat. Diese Zahnzusatzversicherungen decken den Eigenanteil an der Regelversorgung ab.
In der mittleren Gruppe „Gut und günstig“ werden 14 bis 30 Euro fällig. Hier bleiben die Beiträge zur Zusatzversicherung im Rahmen, höherwertiger Zahnersatz ist trotzdem möglich.
In der höchsten Gruppe „Rundum sorglos“ zahlt die Modellkundin 40 bis 77 Euro pro Monat. Hier erstatten die Zahnzusatzversicherungen fast alles.
Achten Sie darauf, von welchem Betrag ein Versicherer zum Beispiel 80 Prozent erstattet, hier gibt es unterschiedliche Berechnungsweisen.
Gut ist, wenn die jährliche Erstattungssumme und Material- und Laborkosten nicht begrenzt sind. Schauen Sie außerdem, ob die Anzahl der Implantate begrenzt ist und überlegen Sie, ob Ihnen dieser Schutz ausreicht.
Beim Arzthonorar sollte der 3,5-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte, also der Höchstsatz, akzeptiert werden.
Nein. Um vollen Anspruch auf alle vertraglichen Leistungen zu haben, müssen Kunden meist einige Jahre lang Beiträge bezahlen – in der Regel drei bis fünf. In den ersten Jahren ab Vertragsbeginn gelten für Versicherte zudem häufig Höchstgrenzen für die Erstattung der Kosten.
Außerdem zahlen fast alle Versicherungen nicht für Behandlungen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift schon laufen. Und eine Behandlung läuft nicht erst dann, wenn zum Beispiel eine Operation beginnt. Stattdessen starte sie nach Ansicht der Versicherer oft schon in dem Moment, in dem der Arzt den Patienten das erste Mal auf ein Problem hinweist, erläutern die Warentester.
Wer schon eine Zusatzversicherung hat und entweder die Leistungen aufstocken oder im Gegenteil weniger Beiträge zahlen will, sollte beim selben Versicherer nach einem anderen Tarif fragen. Wechselt man nämlich zu einem neuen Anbieter, müsste man wieder einige Jahre auf die vollen Leistungen warten.