Die Auswirkungen von Unwettern setzen auch Autofahrern zu. Welche Versicherung ersetzt Schäden an Auto, Wohnmobil oder Wohnanhänger?
Das Wichtigste im Überblick
Im Frühjahr und Herbst kommt es häufiger zu Unwettern – und schnell ist das Auto in Mitleidenschaft gezogen. Wer kommt dafür auf? Der Bund der Versicherten erklärt: Eine Teilkaskoversicherung kann für Schäden am Auto, Wohnmobil oder Wohnanhänger aufkommen. Diese greift bei Schäden, für die keine dritte Person verantwortlich gemacht werden kann. Wer nur die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Sturmschäden: Was gilt?
Wenn Sie in einen Sturm geraten und gegen einen umstürzenden Baum fahren oder Ihnen Äste oder Dachziegel aufs Autodach stürzen, springt die Teilkaskoversicherung ein. Voraussetzung laut ADAC: Es muss nachweislich ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Bei den Schadenfreiheitsklassen werden Sie nicht zurückgestuft, aber müssen gegebenenfalls die Selbstbeteiligung bezahlen.
Wenn Sie allerdings gegen einen bereits umgestürzten Baum fahren, brauchen Sie eine Vollkaskoversicherung – dieser Schaden wäre nach Lesart der Versicherung nicht unmittelbar durch den Sturm verursacht worden. Im Folgejahr werden Sie dann von der Versicherung hochgestuft.
Wenn Sie meinen, dass Stadt, Gemeinde oder ein Grundstücksbesitzer sich nicht ausreichend um die Sicherung von Schildern, Bäumen oder eines Daches gekümmert haben, können Sie versuchen, eine Verkehrssicherungspflichtverletzung nachzuweisen und sich Geld zurückzuholen.
Hagelschäden: Was gilt?
Wenn Hagelkörner Dellen im Dach oder sogar kaputte Scheiben verursacht haben, müssen Sie im ersten Schritt Ihre Versicherung kontaktieren, wenn Sie mindestens teilkaskoversichert sind. Denn die Versicherung entscheidet, ob möglicherweise ein Gutachter eingeschaltet wird oder, je nach Vertrag, in welche Werkstatt Sie fahren müssen (Werkstattbindung). Einen eigenen Gutachter dürfen Sie hier nicht einschalten.
Wasserschaden: Was gilt?
Kommt es zu Schäden durch Wasser, beispielsweise im Fall von Überschwemmungen, unterscheiden die Versicherungen zwei Fälle: stehendes oder fahrendes Auto.
- Bei Schäden durch Überschwemmungen an stehenden Autos zahlt die Teilkaskoversicherung. Jedoch sind Sie als Fahrzeughalter verpflichtet, das Auto rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet zu fahren, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
- Wenn Sie mit Ihrem Auto auf einer bereits überfluteten Straße fahren und das Wasser durch das Eindringen in den Zylinderraum einen Motorschaden verursacht, wird Ihnen die Teilkasko aufgrund Ihres Fahrverhaltens die Zahlung verweigern.
Ausnahme: Die Überschwemmung ist so plötzlich aufgetreten, dass Sie den Motor nicht mehr rechtzeitig ausschalten konnten.
Die Vollkasko springt in diesem Fall grundsätzlich ein, aber auch hier kann sie die Leistung verweigern: Nämlich dann, wenn sie Ihnen nachweisen kann, dass der Schaden grob fahrlässig entstanden ist oder wenn die Überflutung klar erkennbar war und Sie trotzdem gefahren sind.
Wie viel zahlt die Kaskoversicherung?
Was ist nicht versichert?
Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sind laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) oft nicht in den Policen enthalten. Es kommt aber auf den Tarif an, manche Anbieter versichern diesen Extraschutz bereits mit.
Wie erfasse ich einen Schaden richtig?
„Am besten dokumentieren Betroffene den entstandenen Schaden zum Beispiel mit einer Handykamera und melden sich dann so schnell wie möglich beim Versicherer“, rät Christian Siemens vom GDV, um dann das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie sollten zudem eine Aufstellung der Schäden machen und die Fahrzeugunterlagen bereithalten, ergänzt der BdV.
Folgeschäden müssen nach dem Unwetter so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt: Decken Sie beispielsweise eine zerstörte Windschutzscheibe ab, um den Innenraum vor Regen zu schützen. Dabei sollten Sie aber keine Risiken eingehen: Um Hab und Gut zu sichern, sollten gefährliche Rettungsversuche unbedingt vermieden werden, so der GDV.
So vermeiden Sie Schäden
Auch im Vorfeld sollten Sie natürlich wachsam sein und potenzielle Gefahren meiden. Wer etwa trotz Hochwasserwarnung sein Auto am Hafenbecken parkt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekomme den Schaden nur anteilig ersetzt.