Ist Ihr Reisepass abgelaufen und die Zeit drängt? Ein Reiseausweis als Passersatz kann die Lösung sein. Ein paar Dinge gibt es jedoch zu beachten.
Kurz vor dem Urlaub fällt plötzlich auf, dass der Reisepass schon abgelaufen ist. Für die Beantragung eines neuen ist es viel zu spät – selbst im Express-Verfahren dauert die Bearbeitung bis zu vier Werktagen. Auch die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nicht mehr möglich. Dann ist Ihre letzte Hoffnung womöglich der Reiseausweis als Passersatz. Wie Sie ihn beantragen und was Sie beachten sollten.
Der Reiseausweis ist ein Ersatzdokument für deutsche Staatsangehörige. Er kann in nachgewiesenen Notsituationen von den Grenzbehörden – etwa der Bundespolizei – ausgestellt werden. Der Reiseausweis ist dann notwendig, wenn Sie eine zeitlich befristete Auslandsreise antreten wollen.
Was ist der Unterschied zum vorläufigen Reisepass? Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgeramt ausgestellt, und im Gegensatz zum Reiseausweis ist der Reisepass außerdem länger, nämlich maximal ein Jahr gültig.
Wenn Sie einen Reiseausweis bei der Bundespolizei oder etwa am Flughafen beantragen wollen, müssen Sie unter Vorlage amtlicher Dokumente Ihre Identität nachweisen. Das kann der abgelaufene oder vorläufige Reisepass oder Personalausweis sein.
Bei der Antragstellung für Kinder benötigen Sie den abgelaufenen Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde. Voraussetzung für die Ausstellung ist außerdem, dass Sie die Dringlichkeit Ihres Anliegens – etwa den zeitnahen Reiseantritt – nachweisen können.
Wichtig: Eine Kopie Ihrer Dokumente reicht nicht aus.
Auch wenn Sie für die Aushändigung des Ersatzdokumentes vor Ort erscheinen müssen, gibt es die Möglichkeit, den Vorgang durch eine Online-Beantragung zu beschleunigen. Wenn Sie den Antrag direkt bei einer Grenzbehörde stellen, können Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 30 Minuten rechnen.
Dazu zählt das Ausfüllen und Unterschreiben eines Antragsformulars, der Identitätsabgleich und das Zahlen der Gebühr. Die Ausstellung kostet für deutsche Staatsangehörige acht Euro.
Der Reiseausweis behält seine Gültigkeit für die Ein- und Ausreise des Auslandsaufenthalts oder eben für alle angegebenen Ein- und Ausreisedaten – maximal jedoch für einen Monat, laut Bundespolizei. Grundsätzlich wird er in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, mit der Ausnahme von Irland, Bulgarien und Rumänien. Dort müssen Sie den Reiseausweis in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis vorweisen.
Zu beachten ist jedoch, dass Länder nicht zur Anerkennung des Reiseausweises verpflichtet sind. Viele Staaten setzen für die Einreise eine Gültigkeit des Reisedokumentes von mindestens drei bis sechs Monaten voraus. Um ganz sicherzugehen, dass Ihr Passersatz in dem jeweiligen Reiseziel anerkannt wird, können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu den Einreisebestimmungen des Reiselandes erkundigen.
Gut zu wissen: Die Grenzbehörden können die Ausstellung des Passersatzes auch ablehnen, wenn im Vorhinein klar ist, dass das Reiseziel den Reiseausweis nicht anerkennt. Bedenken Sie außerdem, dass die Bearbeitungszeit bei der Polizei von dringlicheren Einsätzen beeinträchtigt sein kann.