Sein Gastro-Imperium hat der Starkoch bereits verloren. Nun gibt es neue Vorwürfe gegen Alfons Schuhbeck.
Starkoch Alfons Schuhbeck, der derzeit eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verbüßt, sieht sich mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Wie die Münchner Zeitungen „Merkur“ und „tz“ berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft München I nun auch gegen ihn wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen. Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte dies am Donnerstag.
Die Ermittlungen beziehen sich auf elf Firmen des Starkochs und stehen laut Leiding kurz vor dem Abschluss. Eine Stellungnahme von Schuhbecks Anwalt Norbert Scharf zu den neuen Vorwürfen blieb bisher aus.
Schuhbeck wurde 2020 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, nachdem das Landgericht München I ihn für schuldig befand, Steuern in Höhe von 2,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Er wurde zudem beschuldigt, über 1.000 Mal Geld aus den Kassen zweier seiner Restaurants entnommen zu haben. Schuhbeck gab zu, ein von einem Mitarbeiter erstelltes Computerprogramm genutzt zu haben, um diese Handlungen durchzuführen.
Nachdem er zunächst in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech untergebracht war, wurde er in eine Außenstelle der JVA im Andechser Ortsteil Rothenfeld verlegt. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung soll Schuhbeck dort Freigänger sein. Weder die JVA-Leitung noch sein Anwalt haben jedoch Auskunft über die genaue Situation gegeben.
Der ehemalige Starkoch war jahrelang ein fester Bestandteil der Münchner Prominenz und hat unter anderem Persönlichkeiten wie die Queen, die Beatles und Charlie Chaplin bekocht. Mit seinen drei Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden baute er ein erfolgreiches Geschäftsnetzwerk auf. Doch nachdem er Insolvenz für seine Münchner Restaurants anmelden musste, wurde letztes Jahr auch ein persönliches Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet. Heute besteht sein einstiges Gastro-Imperium nur noch aus den Gewürzläden.