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21-Jähriger ersticht schlafenden Bekannten – Lange Haft

10. Juni 2025
in Deutschland

Urteil in Aachen

Schlafenden Bekannten erstochen: Haftstrafe

09.06.2025 – 20:35 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Landgericht Aachen (Archivbild): Ein 21-Jähriger wurde wegen Mordes verurteilt. (Quelle: imago stock&people/imago)

Ein 21-Jähriger wurde vom Landgericht Aachen nach Jugendstrafrecht zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann hatte seinen schlafenden Bekannten mit einem Küchenmesser getötet.

Weil er einen schlafenden Bekannten mit einem Messer erstach, ist ein 21-Jähriger vom Landgericht Aachen zu einer mehrjährigen Jugendfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht wegen Mordes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Das Urteil fiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stellte demnach fest, dass der Angeklagte seinen Bekannten im Oktober heimtückisch ermordet hatte. Demnach verbrachte der Angeklagte einen Abend bei seinem Bekannten. Beide sollen bis in den Morgen Alkohol getrunken und Musik gehört haben, bis der Angeklagte im Bett des Bekannten einschlief.

Morgens sei der Angeklagte aufgewacht, weil der Bekannte sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen habe. Als sich der Angeklagte darüber schockiert zeigte, soll der Bekannte von ihm abgelassen haben und wieder eingeschlafen sein.

Vor Wut und Enttäuschung habe der Angeklagte dann ein Küchenmesser geholt und den Schlafenden damit erstochen. Demnach stach er ihm zweimal in den Oberkörper.

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