Für die Regelaltersrente hat die Bundesregierung die Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Ein früherer Renteneintritt ist mitunter möglich.
Ihr reguläres Renteneintrittsalter hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Sind Sie 1972 geboren, können Sie also mit 67 Jahren ohne Abzüge Rente beziehen.
Ein früherer Renteneintritt ist möglich, wenn Sie besonders langjährig versichert oder schwerbehindert sind. Ansonsten müssen Sie Abzüge in Kauf nehmen, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen.
Regelaltersrente mit 67 Jahren
Im Internet stehen Ihnen Tabellen zur Verfügung, mit denen Sie abhängig von Ihrem Geburtsjahr Ihren Renteneintritt ermitteln. Ein Renteneintrittsrechner zeigt Ihnen nach Eingabe Ihres Geburtsdatums genau, wann Sie Ihre erste Rente beziehen können.
Sind Sie 1972 geboren und gehen mit 67 Jahren in Rente, ist der Renteneintritt im Jahr 2039. Die Rente wird Ihnen ab dem Monat gezahlt, der auf Ihren 67. Geburtstag folgt. Nur wenn Sie am Monatsersten geboren sind, kann der Rentenbezug bereits im selben Monat erfolgen. Voraussetzung für den Bezug der Regelaltersrente ist, dass Sie mindestens fünf Jahre lang gesetzlich rentenversichert waren.
Vorzeitiger Rentenbezug mit Abschlägen
Sind Sie 1972 geboren und möchten nicht bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten, ist ein vorzeitiger Renteneintritt mit 63 Jahren möglich. Der Rentenbezug kann dann ab 2035 erfolgen. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent erhoben. Der Abschlag für den gesamten Rentenbezug liegt bei maximal 14,4 Prozent.
Vorzeitiger Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte
Als besonders langjährig Versicherter gelten Sie, wenn Sie eine Versicherungszeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können. Ein Renteneintritt ist dann ohne Abzüge mit 65 Jahren möglich, also im Jahr 2037. Für die Versicherungszeit werden verschiedene Beiträge und Zeiten berücksichtigt:
- Pflichtbeiträge für Arbeitnehmerverhältnis oder selbstständige Tätigkeit
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
- Zeiten für Wehr- und Zivildienst sowie Pflege
- Beiträge für Minijobs von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber
- Pflichtbeiträge bei Bezug von Sozialleistungen
Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung
Sind Sie zu mindestens 50 Prozent schwerbehindert, ist der Rentenbezug ohne Abzüge frühestens mit 65 Jahren möglich, also 2037. Mit Abschlägen können Sie bei einer Schwerbehinderung frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr Rente beziehen. Auch hier gilt pro Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent.
Altersrente für unter Tage beschäftigte Bergleute
Unter Tage beschäftigte Bergleute, die 1972 geboren sind, haben bereits mit dem vollendeten 62. Lebensjahr Anspruch auf die volle Altersrente ohne Abzüge. Ihre erste Altersrente können Sie in dem Fall bereits 2034 beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 25 Jahre lang ständig unter Tage gearbeitet haben.